Doppelter Schutz:
Externe Hinweisgebermeldestelle &
Externer Datenschutzbeauftragter
für nur 199 Euro statt 298 Euro im Monat
Doppelter Schutz:
Externe Hinweisgebermeldestelle &
Externer Datenschutzbeauftragter
für nur 199 Euro statt 298 Euro im Monat
Rechtliche Anforderung:
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet anonyme Meldewege für Whistleblower einzurichten. Es soll Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Dritten ermöglicht werden, vertraulich Hinweise auf Verstöße gegen EU-Vorschriften im Unternehmen zu geben. Das den Hinweis empfangende Unternehmen muss einen Prozess installiert haben, der sicherstellt, dass der Hinweisgeber über den Eingang zeitnah innerhalb von sieben Tagen informiert wird. Drei Monate nach Eingang muss der Hinweisgeber eine Rückmeldung zur Bearbeitung erhalten.
Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden.
Leistungen der hanseatischen Gesellschaft für Datenschutz und IT-Sicherheit:
Erstprüfung eines Hinweises durch einen Anwalt
Information an die Geschäftsführung
Begleitung der internen Untersuchung
Entscheidungsvorschlag zu Maßnahmen
Information an Hinweisgeber
DSGVO-konforme Dokumentation im Hinweisgebersystem
Rechtliche Anforderung:
Die Relevanz einer guten Umsetzung des Themas Datenschutz in Unternehmen ist spätestens seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusätzlich gestiegen. Ein lückenhafter Datenschutz kann schwerwiegende Folgen haben, wenn beispielsweise sensible Daten wie E-Mail-Adresse, Kontoverbindung oder die Krankheitsgeschichte eines Kunden fälschlicherweise an Unbefugte gelangen. Verstöße gegen die DSGVO werden mit hohen Bußgeldern geahndet. Insofern ist es wichtig, eine passende Datenschutzorganisation für ihre Firma aufzubauen. Dies kann sowohl mit internen Datenschutzbeauftragten oder mithilfe von externen Datenschutzbeauftragten erfolgen. Die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist verpflichtend, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens oder des Verantwortlichen in Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund Art, Umfang und/oder Zweck eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Beobachtung personenbezogener Daten erforderlich machen
(DSGVO, Art. 37).
Leistungen der hanseatischen Gesellschaft für Datenschutz und IT-Sicherheit:
Unterrichtung und Beratung Ihres Unternehmens in allen Fragen des Datenschutzes
Überwachung der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben
Beratung und Überwachung im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung
Unabhängigkeit und Objektivität:
Wir sind unabhängig von Ihrer Organisation, was das Vertrauen in die Unparteilichkeit und Objektivität der Untersuchungen erhöht.
Vertraulichkeit und Anonymität:
Als externer Anbieter können wir oft bessere Garantien für die Vertraulichkeit und Anonymität der Hinweisgeber bieten, was die Bereitschaft zur Meldung von Missständen fördert.
Fachkompetenz:
Wir verfügen häufig über spezialisierte Expertise und Erfahrung im Umgang mit Hinweisgebersystemen, einschließlich der Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen.
Ressourcenschonung:
Durch die Auslagerung der Hinweisgebermeldestelle können Sie interne Ressourcen sparen und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Rechtliche Konformität:
Als externer Dienstleister sind wir gut mit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Best Practices vertraut, was dazu beitragen kann, dass die Organisation die gesetzlichen Vorschriften einhält.
Zeitersparnis:
Der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen – von Datensicherheit über die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung bis zur Umsetzung geltender Regelungen des IT-Rechts.
Aktualität & Expertenwissen:
Aufgrund unserer täglichen Beratungsleistungen sind wir branchenübergreifend stets mit den aktuellsten Datenschutzvorgaben vertraut, sodass eine eventuell notwendige Anpassung von Schutzmaßnahmen mit Ihnen zusammen durchgeführt werden kann.
Haftung:
Ihr Unternehmen haftet nicht für das Handeln des externen Datenschutzbeauftragten, sondern dessen Vermögens- und Betriebshaftpflichtversicherung.
Vermeidung von Interessenskonflikten:
Ein externer Datenschutzbeauftragter hat keine Interessenskonflikte innerhalb Ihres Unternehmens, sondern ist bei diesen außen vor.
Die Preise verstehen sich jeweils netto zzgl. MwSt. pro Monat. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende.
Buchen Sie sich ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Spitalerstrasse 16
20095 Hamburg
Deutschland
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