Externer Datenschutz­beauftragter

Datenschutzexperten für Ihr Unternehmen

Das Thema Datenschutz war schon immer relevant für kleine und große Unternehmen und die Relevanz einer guten Umsetzung innerhalb eines Unternehmens ist mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusätzlich gestiegen.

Um die geltenden Regelungen effizient in einer Organisation umsetzen zu können, vertrauen viele Unternehmen auf einen externen Datenschutzbeauftragten (DSB), welcher zu den Experten des Datenschutzes zählt. Wir sind erfahrene Experten auf dem Gebiet Datenschutz und stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten an die Seite, der zu Ihrem Unternehmen passt. Erfahren Sie mehr zum gesamten Themenbereich Datenschutz und Datensicherheit auf unserer Website. Wir beantworten Ihre Fragen aber auch gern in einem persönlichen Gespräch und erstellen Ihnen bedarfsgerechte Angebote.

Die Relevanz von Datenschutz

Datenschutz hat sowohl für Sie als Unternehmensinhaber als auch für Ihre Kunden und Geschäftspartner eine hohe Relevanz. Der Schutz von personenbezogenen Daten steht dabei an oberster Stelle, um die Rechte einer Person zu schützen. Ein lückenhafter Datenschutz kann schwerwiegende Folgen haben, wenn beispielsweise sensible Daten wie E-Mail-Adresse, Kontoverbindung oder die Krankheitsgeschichte eines Kunden fälschlicherweise an Unbefugte gelangen. Somit haben sowohl Sie als Firma als auch Kunden und Geschäftspartner ein berechtigtes Interesse daran, dass sämtliche Daten vollständig geschützt sind.

Durch die immer weiter fortschreitende Digitalisierung werden zunehmend mehr Daten generiert und digital gespeichert, was das Thema Datenschutz so relevant für alle Parteien einer Geschäftsbeziehung macht. Die dazu am 25. Mai 2018 beschlossene DSGVO hat das Datenschutzrecht in der EU erneut verschärft und ahndet Verstöße mit hohen Bußgeldern. Aus diesen Gründen ist es wichtig, eine passende Datenschutzorganisation für Ihre Firma aufzubauen. Dies kann sowohl mit internen Datenschutzbeauftragten oder mithilfe von externen Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden.
Businessmann mit verschränkten Armen

Definition Datenschutzbeauftragter

Ein DSB ist laut Definition des Wirtschaftslexikons eine Person, die die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu überwachen hat. Seine Aufgabe ist die ständige Kontrolle der Einhaltung relevanter Datenschutzvorschriften laut DSGVO und DSGB. Er agiert als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Datenschutzbehörden und Betroffenen und ist für die Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten verantwortlich. Die Nichtbestellung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Interner oder externer Datenschutz­beauftragter?

Da das Thema Datenschutz die meisten Unternehmen betrifft, sollte es in jedem Unternehmen einen Mitarbeiter geben, der die Kerninhalte der unterschiedlichen Datenschutzthemen kennt und diese innerhalb des Unternehmens umsetzen kann. Der Berater kann sowohl intern gestellt als auch extern beauftragt werden.

Interner Datenschutz­beauftragter

Um interner Datenschutzbeauftragter zu werden, muss sich die Person mit den rechtlichen Bestimmungen auskennen und über die Fähigkeit verfügen, relevante technische Maßnahmen im Unternehmen zum Schutz personenbezogener Daten einzuführen. Dies ist maßgeblich im Art. 37 Abs. 5 DSGVO geregelt. Hierzu bieten renommierte Zertifizierungsstellen wie zum Beispiel TÜV, DEKRA eine entsprechende Schulung vor Ort an.

Externer Datenschutz­beauftragter

Sollte diese Kompetenz im Unternehmen fehlen, kann ein externer Datenschutzbeauftragter die Lösung sein. Ein externer DSB übernimmt alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen – von Datensicherheit, über die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung bis zur Umsetzung geltender Regelungen des IT-Rechts.

Aktualität

Durch die täglichen Beratungsleistungen kennt ein externer Datenschutzbeauftragter die aktuellen Datenschutzvorgaben, sodass Ihr Unternehmen stets die aktuell geltenden Datenschutz-Maßnahmen umsetzen und überwachen kann. Die Aktualisierung der Maßnahmen wird dann direkt unter Beachtung der aktuellen Vorgaben von dem Berater durchgeführt.

Zeit

Zusätzlich können Sie mit einer hohen Zeitersparnis rechnen, wenn Sie externe Datenschutzbeauftragte zur Unterstützung im Bereich Datenschutz engagieren. So kann sich Ihr Team weiterhin auf die Kerninhalte der jeweiligen Position konzentrieren.

Kosten

Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten kann zusätzlich kostengünstiger sein, als einen Mitarbeiter gänzlich neu in das Thema einzuarbeiten. Je nach Umfang der Funktion können Sie sich ein individuelles Angebot mit allen Services erstellen lassen, um einen optimalen Überblick über die anfallenden Kosten zu erhalten.

Branchenübergreifendes Wissen

Da die externen Datenschutzbeauftragten in verschiedenen Branchen auf dem Markt tätig sind, können Datenschutzbeauftragte ein branchenübergreifendes Wissen in Ihre Geschäftsbeziehung und in die Beratung einbringen, von der Sie während der gesamten Beratung profitieren können. Darüber hinaus sind viele Datenschutzbeauftragte auch Mitglied in einem Verband oder in Vereinen. Aus dieser Mitgliedschaft können die Datenschutzbeauftragten ebenfalls viele Vorteile ziehen und an Sie weitergeben.

Voraussetzungen für einen externen Datenschutz­beauftragten

Wenn Sie die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten in Betracht ziehen, gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten.

Businessman am Smartphone im Office

Anforderungen an die Geschäftsbeziehung

Ob eine Firma einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen darf, wird im Art. 37 Abs. 6 DSGVO deutlich gemacht.

„Der Datenschutzbeauftragte kann Beschäftigter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters sein oder seine Aufgaben auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfüllen.“ Dieser Artikel verdeutlicht, dass eine bloße Bestellung eines Datenschutzexperten nicht ausreicht, sondern zusätzlich ein Dienstleister-Vertrag vorliegen muss, welcher das Wichtigste (z.B. die zu erbringenden Leistungen sowie die anfallenden Kosten) festhält und einen Überblick über die Berater-Unterstützung gibt. Darüber hinaus gelten jedoch keine weiteren rechtlichen Anforderungen, welche bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten beachtet werden müssen. Aus diesem Grund ist es dem Unternehmen freigestellt, ob er Mitarbeiter mit der Einhaltung und Umsetzung des Datenschutzes beauftragt oder einen externen Datenschutzbeauftragten engagiert.
Vektorgrafik Präsentation im Büro am Flipchart mit Mitarbeitern

Persönliche Qualifikationen

Neben den Anforderungen an die Geschäftsbeziehungen, sollten Sie auch die persönlichen Qualifikationen des Beraters beachten.

Neben der beruflichen Qualifikation muss ein externer Datenschutzbeauftragter laut Art. 37 Abs. 5 DSGVO auch über gewissen fachliche Qualifikationen der jeweiligen Branche verfügen, welche sich besonders im Bereich Datenschutzrechts (DSGVO und BDSG) und Datenschutzpraxis ansiedeln sollten. Dies können Sie unter anderem an den bisher durchgeführten Projekten des externen Datenschutzberaters einschätzen.

Haftung eines Datenschutz­beauftragten

Das Datenschutzrecht regelt, dass der Betrieb für die Nichteinhaltung von Datenschutzmaßnahmen haftet. In einigen Ausnahmefällen kann der Betrieb den Datenschutzbeauftragten (DSB) jedoch Schadensersatzansprüche erheben, wenn der DSB beispielsweise falsch berät und dadurch eine Bußgeldzahlung an die Aufsichtsbehörde entsteht. Dies ist im §280 BGB geregelt.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass ein Betrieb ein höheres Haftungsrisiko hat, wenn ein interner Datenschutzbeauftragter die Datenschutz-Beratung vor Ort übernimmt.

Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird seit Mai 2018 von der DSGVO geregelt und verpflichtet Unternehmen, personenbezogene Daten angemessen zu schützen und entsprechende Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen. Dazu zählt auch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Viele Unternehmen entscheiden sich aufgrund der Komplexität und des fehlenden Fachwissens für die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten, der alle Aufgaben zum Datenschutz des Unternehmens übernimmt. Dieser verfügt über eine entsprechende Ausbildung und besitzt ein Zertifikat von renommierten Zertifizierungsstellen – zum Beispiel TÜV, DEKRA oder IHK. Zudem bringen sich externe DSB durch Weiterbildungen immer wieder auf den neuesten Stand. Neben einer professionellen Beratung sorgt ein externer Datenschutzbeauftragter auch für die Schulung der Mitarbeiter und für eine stetige Kontrolle bei der Umsetzung des Datenschutzes.
Zwei Businesspersonen an einem Tisch mit Stift und Block ohne Gesichter

Definition Bestellung Datenschutzbeauftragter

Der Begriff Bestellung stammt aus dem Rechtswesen und kann mit dem Begriff der Ernennung gleichgesetzt werden.

Eine offizielle Ausführung der Funktion sowie der Gebrauch seiner Rechte und Pflichten als Datenschutzbeauftragter kann erst nach einer korrekten Bestellung erfolgen. Auch für das Unternehmen bedeutet es erst dann, ausreichend abgesichert zu sein und die Bedingungen des Datenschutzes öffentlich anwenden zu können. Hierzu müssen folglich bestimme Formalitäten eingehalten werden. Dazu zählt die Unterzeichnung einer Bestellurkunde zwischen Geschäftsleitung und der Person, die die Tätigkeit und die Aufgaben zum betrieblichen Datenschutz zukünftig übernimmt und verantwortet. Laut DSGVO ist auch eine mündliche Benennung möglich. Die Kontaktdaten betrieblicher Datenschutzbeauftragter sind schriftlich an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu übermitteln und zu veröffentlichen.
Vektorgrafik zur Datensicherheit mit Mitarbeitern an einem Laptop und vor einem Tresor

Aufgaben betrieblicher DSB

Auf Grundlage der DSGVO und des BDSG ist ein betrieblicher DSB in seiner Funktion und Tätigkeit für die Kontrolle und Einhaltung des Datenschutzrechts verantwortlich.

  • Beratung des verantwortlichen Personals, die für die Datenverarbeitung zuständig sind
  • Beratung der Mitarbeiter über bestehende datenschutzrechtliche Pflichten
  • Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes
  • Sicherstellung und Schutz der Datenschutzvorschriften laut DSGVO und BDSG
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Erstellung Datenschutzerklärung laut DSGVO und BDSG

Wann wird ein Datenschutzbeauftragter zur Pflicht?

Datenschutzbeauftragter ab 20 Mitarbeiter

Wenn in einem Unternehmen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung von Personen beschäftigt sind, muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter schriftlich bestellt werden. Datenschutzbeauftragter Datenschutz-Folgenabschätzung Datenschutzbeauftragte sind ebenfalls verpflichtend zu benennen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegt oder personenbezogene Daten zur Verwendung von Markt- und Meinungsforschungen verarbeitet werden. Kerntätigkeit Unternehmensbereiche Hierbei stehen die Kerntätigkeiten eines Unternehmens im Mittelpunkt der Verpflichtung. Diese Tätigkeiten umfasst alle Geschäftsbereiche, in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten relevant ist. Kerntätigkeit Unternehmenskategorien Außerdem besteht eine Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn die Kerntätigkeit eines Unternehmens die umfassende Verarbeitung spezieller Kategorien personenbezogener Daten umfasst – Gesundheitseinrichtungen, Labore, Kliniken oder nach Art. strafrechtliche Verurteilungen und Taten.

Datenschutzberatung

Unser Experten-Team ist auf den individuellen Bedarf unserer Kunden spezialisiert. Wir stellen Ihnen nur Top-Berater an die Seite, die bedarfsgerechte Angebote für Sie erstellen. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und Expertise unseres Unternehmens und lassen Sie uns passenden Lösungen für Ihren Datenschutz entwickeln.

Ablauf unserer Datenschutzberatung

Erstanalyse

Im ersten Schritt erfassen, analysieren und bewerten wir die gesamten datenschutzrelevanten Prozesse in Ihrem Unternehmen inklusive einer zusammenfassenden Berichterstattung. Gern sind wir auch direkt vor Ort für Sie da.

Umsetzung

Sie entscheiden sich für eine gemeinsame Zusammenarbeit und bestellen einen unserer externen Datenschutzbeauftragten. Dieser wird Sie ganzheitlich anhand der Erstanalyse beraten und Sie beim Aufbau eines rechtlich abgesicherten Datenschutzkonzeptes unterstützen.

Betreuung

Wir gewährleisten Ihrem Unternehmen eine stetige Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter. Dabei begleiten wir Sie bei jedem Datenschutzprozess und bei allen Themen zur Datensicherheit.

Externe Datenschutz­beauftragte finden

Wenn Sie noch keinen Mitarbeiter für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen beauftragt haben, ist die Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter oder Anbieter nicht immer ganz einfach. Hier finden Sie einige Tipps, die Ihnen bei der Auswahl eines optimalen (externen) Datenschutzbeauftragten helfen können.

Grundsätzlich können Sie zunächst eine eigenständige Recherche im Netz betreiben, um einen passenden Anbieter für die Datenschutz-Beratung in Ihrer Firma zu finden. Auf der Seite des Anbieters können Sie oftmals erste Einblicke in die Leistungen erhalten und sich eine Meinung mithilfe von Referenzen bilden. Weiterhin ist es möglich, dass Sie sich in Ihrem Netzwerk erkundigen und auf Empfehlungen von Geschäftspartnern vertrauen. Wenn diese bereits positive Erfahrungen mit einem Datenschutz-Berater gemacht haben, werden sie diesen sicherlich an Sie weiterempfehlen. Zu guter Letzt besteht auch noch die Möglichkeit den Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD) zu kontaktieren, der Ihnen passende Profile von Beratern in Ihrer Umgebung vermitteln kann. Alternativ können Sie dafür auch die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) heranziehen. Datenschutzbeauftragten helfen können. Grundsätzlich können Sie zunächst eine eigenständige Recherche im Netz betreiben, um einen passenden Anbieter für die Datenschutz-Beratung in Ihrer Firma zu finden. Auf der Seite des Anbieters können Sie oftmals erste Einblicke in die Leistungen erhalten und sich eine Meinung mithilfe von Referenzen bilden. Weiterhin ist es möglich, dass Sie sich in Ihrem Netzwerk erkundigen und auf Empfehlungen von Geschäftspartnern vertrauen. Wenn diese bereits positive Erfahrungen mit einem Datenschutz-Berater gemacht haben, werden sie diesen sicherlich an Sie weiterempfehlen. Zu guter Letzt besteht auch noch die Möglichkeit den Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD) zu kontaktieren, der Ihnen passende Profile von Beratern in Ihrer Umgebung vermitteln kann. Alternativ können Sie dafür auch die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) heranziehen.
Vektorgrafik zur Datensicherheit mit Mitarbeitern an einem Laptop, Darstellung von Icon Smartphone, Rädchen, Schloss
Zwei Businessmänner lachen in die Kamera mit rotem Notizbuch

Unsere Datenschutz­beauftragten sind für Sie da

Wir vom Hanseatischen Datenschutz sind der richtige Partner für Ihre Firma. Durch die kompetente Datenschutzberatung von unseren externen Datenschutzbeauftragten konnten schon viele Kunden ihr Datenschutzmanagement optimieren und die geltenden Regeln mit wenig Aufwand effizient in Ihrem Unternehmen umsetzen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur Ihr Geschäftsmodell und persönlichen Präferenzen, sondern auch das Land und die Branche, in welcher Ihre Organisation ansässig ist.

Gern erstellen unsere Berater und Datenschutzbeauftragten passende Angebote oder ein individuelles Datenschutz-Paket für Ihre Firma und zeigen Ihnen die vielen Vorteile eines optimierten Datenschutzsystems auf. Durch eine individuelle Risikoanalyse zeigen wir Ihnen detailliert Schwachstellen und Optimierungspotenziale auf, um den Datenschutz Ihres Betriebes auf die sichere Seite zu bringen.

Externer Datenschutz­beauftragter: Kosten

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten richten sich grundsätzlich nach dem Umfang der Arbeiten, welche in Ihrem Unternehmen ausgeführt werden müssen. Zur genauen Planung der Kosten vorab ist es daher also ratsam, sich unverbindliche Angebote externer Datenschutzbeauftragter (zum Beispiel im Internet) einzuholen und die Preise sowie die Leistungen zu vergleichen.

Auch persönliche Gespräche mit dem jeweiligen Dienstleister können Aufschluss über den Umfang der Aufgaben geben und wie der externe Datenschutzberater in Ihrem Unternehmen agieren wird. Viele externe Datenschutzbeauftragte bieten auch eine kostenfreie Erstberatung an, um sich ein Bild von der Qualität der Services machen zu können. Stellen Sie in diesem Gespräch gezielt Fragen, welche Vorteile und welches Know How der Datenschutzbeauftragte in Ihr Unternehmen einbringen kann und wie dies Ihr künftiges Datenschutzmanagement und die Umsetzung von EU-DS-GVO Maßnahmen unterstützen kann. Auch wir bieten eine erste Datenschutz-Beratung mit einem unserer Top Berater aus unserem Team an, um Sie bei der Suche nach dem geeigneten externen Datenschutzbeauftragten zu unterstützen. Gern möchten wir Ihnen zeigen, wie wir die Betreuung rund um das Thema Datenschutz gestalten und wie unsere Datenschutzberatung zu der Datensicherheit Ihres Unternehmens beiträgt. Dafür können wir ein individuelles Paket für Sie zusammenstellen und unterschiedliche Aufgaben rund um das Thema „Datenverarbeitung“ und „Datensicherheit“ einschließen. Auch die Erstellung einer Datenschutzerklärung für Ihre Firma zählt zu unseren Leistungen. Vereinbaren Sie dafür gern mit unseren Experten einen Termin vor Ort und erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen. Wir beantworten Ihre Fragen und erstellen Ihnen unverbindliches Angebot an – unsere Datenschutzbeauftragten freuen sich auf Ihre Anfrage.

Hanseatischer Datenschutz - der richtige Parnter an Ihrer Seite

Sie haben noch Fragen zum Datenschutzrecht und dessen Umsetzung in Ihrem Unternehmen? Dann zögern Sie nicht – wir übernehmen gern die Aufgaben und suchen die passenden Lösungen für Sie.

Mit dem Hanseatischen Datenschutz haben Sie bei der Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten den richtigen Partner an Ihrer Seite. Wir bieten Ihnen eine erstklassige Datenschutzberatung und beantworten bereits in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre Fragen durch unserer Top-Berater. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und informieren Sie nach einer ersten Analyse über unser individuelles Datenschutz-Paket. Informieren Sie sich gern auf unserer Website zu unseren Leistungen. Während unserer Geschäftszeiten können Sie uns gern direkt telefonisch vor Ort kontaktieren. Auch außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie per E-Mail jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen oder unser Kontaktformular nutzen.