Hinweisgebersystem und Compliance – ein Thema, das von vielen Unternehmen noch immer vernachlässigt wird. Wie wichtig die Einführung einer Hinweisgeberstelle in Unternehmen ist, zeigt die EU-Whistleblower-Richtlinie. Diese soll es Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Dritten ermöglichen, vertraulich Hinweise auf Verstöße gegen EU-Vorschriften im Unternehmen zu geben. Dabei kann es sich um den Verdacht auf Geldwäsche oder Steuerbetrug handeln, aber auch um Hinweise zur Produkt- und Verkehrssicherheit, zum Umweltschutz, zur öffentlichen Gesundheit oder zum Verbraucher- und Datenschutz.
Ziel der Richtlinie ist es, sowohl Verstöße aufzudecken bzw. zu verhindern als auch die interne Kommunikation zu verbessern. Einen Verdacht zu äußern erfordert Mut, Engagement, aber auch Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten. Mit unserer unabhängigen Hinweisgeberstelle machen wir es Ihnen so einfach wie möglich. Darüber hinaus bieten wir hohe Sicherheitsstandards und eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung.
Unabhängige und anonyme Hinweisgeberstelle
Durch regelmäßige Schulungen sind unsere Hinweisgeberschutzbeauftragten nicht nur in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance Management qualifiziert, sondern auch mit den aktuellen Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie vertraut.
Je nach Branche kann bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung anonymer Meldewege für Whistleblower bestehen.
Die EU-Richtlinie 2019/1937 schafft Schutzregelungen für Hinweisgeber und legt Rahmenbedingungen für Meldewege und den Umgang mit Hinweisen fest. Einige EU-Staaten, darunter auch Deutschland, haben die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt.
Unternehmen sollten jedoch nicht auf die nationale Gesetzgebung warten. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sollten bereits jetzt einen internen Meldeweg einrichten und Hinweisgeber schützen. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, es sei denn, nationales Recht sieht eine frühere Umsetzung vor.
Mit einem Hinweisgeberschutzbeauftragten stellen Sie sicher, dass sowohl die Entgegennahme von Hinweisen über unseren internen Meldekanal als auch die individuelle Bearbeitung der Fälle gewährleistet ist. Die konkreten Abläufe unterscheiden sich je nach Rechtsgebiet, in dem der Verstoß aufgetreten ist. In jedem Fall prüfen wir die eingegangenen Hinweise sorgfältig und empfehlen dem betroffenen Unternehmen geeignete Folgemaßnahmen. Die endgültige Entscheidung, ob bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel eine Meldung an die Behörden oder eine Strafanzeige, liegt jedoch bei der Unternehmensleitung.
Sie interessieren sich für die Einrichtung einer digitalen Meldestelle zur Einhaltung der Richtlinie? Laden Sie einfach unseren Vertrag herunter und senden diesen unterzeichnet an info@hanseatischer-
Produkt | Kondition | Konditionen DWC-Community Mitglieder |
externer Datenschutzbeauftragter | 189,00 € | 149,00 € |
Hinweisgeberbeauftragter | 189,00 € | 149,00 € |
SUMME einzeln gebucht | 378,00 € | 298,00 € |
SUMME bei Beauftragung beider Leistungen (Paket) | 299,00 € | 199,00 € |
Preise netto zzgl. MWST
Anmerkungen: jeweils Preis pro Monat
Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate
Kündigungsfrist drei Monate zum Vertragsende
Spitalerstrasse 16
20095 Hamburg
Deutschland
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