Impressum Generator

Erstellung eines rechtssicheren Impressums

Seinen Ursprung findet das Impressum aus Büchern, Zeitungen und Magazinen, in der die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben über den verantwortlichen Verlag, den Herausgeber und der Redaktion enthalten sind. Mit der Entwicklung des Internets und dessen enormen Ausbreitung mussten auch Regelungen für Webseitenbetreiber getroffen werden. Dazu zählt auch die Darstellung von einem korrekten Impressum auf einer Webseite, welches die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Was ist ein Impressum?

Ein Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Angabe einer Website und informiert Nutzer darüber, wer für die darauf vorhandenen Inhalte verantwortlich ist und wer hinter der Webseite steht und sie verfasst. In einem Impressum muss eine ladungsfähige Adresse angegeben sein, die es Nutzern ermöglicht, bei Bedarf rechtliche Ansprüche gegenüber dem Webseitenbetreiber geltend zu machen. Die Anwendung eines Impressums Generator hilft ein rechtssicheres Impressum zur erstellen.

Was ist der Unterschied zwischen Impressum und Datenschutzerklärung?

Impressum und Datenschutz unterscheiden sich ganz klar von ihrem jeweiligen Inhalt. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Dokumente, deren Zwecke verschieden sind. Das Impressum dient dem Nutzer einfach erkennen zu können, wer der Verantwortliche für den Inhalt der Homepage ist, mit wem sie es zu tun haben und mit wem sie Kontakt aufnehmen können. Die Datenschutzerklärung erhält alle relevanten Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten und wie der Werbetreibende damit umgeht. Impressum und Datenschutzerklärung sollte daher getrennt auf unterschiedlichen Seiten einer Website platziert werden. Der Nutzer sollte gut sichtbar, von jeder Seite aus auf das jeweilige Dokument klicken können.

Wann erfüllt ein Impressum die Vorschriften der DSGVO? 

Die sogenannte Pflicht zur Anbieterkennzeichnung auf Webseiten (Impressumspflicht) und die dazu gehörenden Vorschriften sind in kaum einem Land so strengen Regeln unterlegen wie in Deutschland. Nahezu jede Webseite muss ein Impressum bereitstellen, es sei denn, die Webseite dient ausschließlich privaten Zwecken.

Aber auch schon vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 gab es die Impressumspflicht, welche über das Telemediengesetz und den Rundfunkstaatsvertrag geregelt wird. Hingegen waren die Datenschutzerklärungen neuen Regelungen durch die DSGVO unterlegen und mussten neu erstellt werden. Wichtig für das Impressum einer Homepage ist, dass sie von jeder Seite einer Website leicht zu erreichen sind. Bei fälschlichen oder nicht korrekten Informationen und Angaben eines Impressums drohen nach § 16 Abs. 3 TMG Geldbußen von bis zu 50.000.
Businessmann mit verschränkten Armen

Wann erfüllt ein Impressum die Vorschriften der DSGVO?

Die sogenannte Pflicht zur Anbieterkennzeichnung auf Webseiten (Impressumspflicht) und die dazu gehörenden Vorschriften sind in kaum einem Land so strengen Regeln unterlegen wie in Deutschland. Nahezu jede Webseite muss ein Impressum bereitstellen, es sei denn, die Webseite dient ausschließlich privaten Zwecken.

Aber auch schon vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 gab es die Impressumspflicht, welche über das Telemediengesetz und den Rundfunkstaatsvertrag geregelt wird. Hingegen waren die Datenschutzerklärungen neuen Regelungen durch die DSGVO unterlegen und mussten neu erstellt werden. Wichtig für das Impressum einer Homepage ist, dass sie von jeder Seite einer Website leicht zu erreichen sind. Bei fälschlichen oder nicht korrekten Informationen und Angaben eines Impressums drohen nach § 16 Abs. 3 TMG Geldbußen von bis zu 50.000.

Impressum Vorlage mit HTML Code

Nachdem Sie ein passendes Muster ausgewählt haben, verwenden Sie die Vorlage des Impressums-Generator vollständig und halten Sie alle notwendigen Angaben des Unternehmens bereit. Nutzen Sie auch alle von uns bereitgestellten Informationen. Das jeweilige Muster Impressum steht Ihnen auch als Text-Datei und der entsprechenden Codeform (HTML) bereit.

Mann unterschreibt auf virtuellem Formular

Nutzung eines Impressum Generators

Mit unserem Impressum Generator das richtige Impressum für Ihre Website und die passende Datenschutzerklärung für Ihre Homepage erstellen. Erfahren Sie zusätzliche Informationen über Impressumspflicht und Pflichtangaben. Außerdem stehen Ihnen die richtigen Impressum-Muster, die passende Impressum-Vorlage und aktuelle Beispiele zur Verfügung.

Unser Impressumsgenerator führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben:
  • Schritt 1: Eingabe Betreiberdaten / Anbieter
  • Schritt 2: Register / Nachweise Registereintrag / Registergericht
  • Schritt 3: Sonstige Zulassung Aufsichtsbehörde
  • Schritt 4: Datenschutz

Pflichtangaben Impressum

Rechtliche Angaben, die zwingend notwendig sind

  • vollständiger Name und Anschrift (Straße, PLZ, Ort) des Verantwortlichen der Website

  • Rechtsform

  • Angaben zur Kontaktaufnahme: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fax (falls vorhanden)

Rechtliche Angaben, sofern vorhanden oder zutreffend, abhängig von der Rechtsform

  • Bei Eintragung ins Handelsregister (Handelsregisternummer und Registergericht)

  • Umsatzsteuer-ID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)

  • Wirtschafts-ID (Wirtschafts-Identifikationsnummer)

  • Angaben zur Aufsichtsbehörde (gilt für Unternehmen, die ein behördliche Zulassung benötigen)

  • Zuständige Kammer

  • Berufsspezifische Angaben/gesetzliche Berufsbezeichnung

  • Name und die Anschrift verantwortlicher Redakteure oder Autoren der Inhalte (bei journalistisch-redaktioneller Angebote)

  • Vertretungsberechtigte

Was passiert, bei einem fehlendem oder fehlerhaften Impressum?

Bei fehlenden oder unvollständigen Impressen von Webseiten drohen Abmahnungen. Sie werden als fehlende oder falsche Informationen behandelt und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann nach § 16 Abs. 3 TMG mit Geldbußen von bis zu 50.000 € bestraft werden. Mit einem professionellem Impressum-Generator, lässt sich auch ohne Rechtsanwalt ein korrektes Impressum für Ihre Webseite erstellen.

Businessmann an einem Aktenschrank

Impressumspflicht für E-Mails

Sobald E-Mails von einem Unternehmen verschickt werden, benötigen auch diese ein Impressum. Der Inhalt eines E-Mail-Impressums ist derselbe Inhalt, wie das Impressum der Website. Auch hierfür eignet sich unser Generator, ein rechtssicheres E-Mail Impressum zu erstellen. Impressum von einem Anwalt erstellen lassen Ein Impressum über einen Rechtsanwalt erstellen zu lassen, ist für Unternehmer natürlich die sicherste Variante. Hierzu eignet sich am besten eine Kanzlei oder einen Rechtsanwalt, der sich auf Internetrecht spezialisiert hat.

Hierbei kommt es sicherlich auch auf die Größe des Unternehmens an, denn in den häufigsten Fällen werden große Unternehmen ohnehin durch Rechtsanwälte vertreten. Für die Homepages kleiner Firmen sind die Kosten für einen Rechtsanwalt oft zu hoch und daher sind Generatoren eine gute Möglichkeit sein eigenes Web-Impressum zu erstellen.

Webseiten DSGVO konform 

Neben der Impressumspflicht sind Webseitenbetreiber zusätzlich verpflichtet Cookies zu verwenden, sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Ein Cookie-Banner ist eine gängige Opt-In-Lösung, die den Nutzer beim ersten Besuch einer Website darüber informiert, wie das Unternehmen die personenbezogenen Daten verarbeitet. Cookies werden bei Bedarf zusätzlich mit anderen Diensten und Drittanbietern (Third Parties) verknüpft und geteilt. Zudem bieten Cookies die Möglichkeit, persönliche Einstellungen über die Nutzung der Dienste der Website zu treffen und eine eindeutige Cookie-Einwilligung (Opt-In) zu geben. Aber auch die Möglichkeit die Entscheidung Cookies zu widerrufen muss für den Nutzer gegeben sein (Double-Opt-In-Löschung).

Zum EuGH Urteil „Planet49“, Az. C-673/17 „Mit seinem heutigen Urteil entscheidet der Gerichtshof, dass die für die Speicherung und den Abruf von Cookies auf dem Gerät des Besuchers einer Website erforderliche Einwilligung durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss, nicht wirksam erteilt wird. [betrifft Frage 1. a) und c)] In dem Sachverhalt ging es um ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, welches das Werbeunternehmen Planet 49 GmbH in einem veranstalteten Gewinnspiel platziert hatte. Hier war folgender Text enthalten. „Ich bin einverstanden, dass der Webanalysedienst Remintrex bei mir eingesetzt wird. Das hat zur Folge, dass der Gewinnspielveranstalter, [Planet49], nach Registrierung für das Gewinnspiel Cookies setzt, welches Planet49 eine Auswertung meines Surf- und Nutzungsverhaltens auf Websites von Werbepartnern und damit interessengerichtete Werbung durch Remintrex ermöglicht. Die Cookies kann ich jederzeit wieder löschen. Lesen Sie Näheres hier.“

Social media Plug-In und Datenschutz

Viele Websites bieten mittlerweile die Möglichkeit den Inhalt und entsprechende Angebote auf sozialen Plattformen (Facebook, Instagram, Twitter, etc.) zu teilen und weiterzuempfehlen. Hierzu werden praktische Erweiterungen (Likes, Shares, Tweets etc.) auf einer Website eingebunden, über die der User mit mit wenigen Klicks auf externe Seiten gelangt. Diese Verlinkungen auf Social Media Plattformen bieten den Vorteil die Reichweite zu erhöhen. Wenn Ihr Unternehmen soziale Plattformen geschäftlich nutzt, ist auch hier ein eigenes Impressum zu verwenden. Auch eine angepasste Datenschutzerklärung zur Verwendung von weiteren Funktionen oder Tools ist zu beachten.

Vektorgrafik Office Frau mit Laptop sitzend auf großem Monitor Mann mit Lupe auf Monitor

Impressums Generator nutzen

Sie möchten für Ihre Webseite ein rechtssicheres Impressum erstellen lassen oder einen Impressum Generator nutzen? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir können Sie dabei unterstützen und helfen Ihnen im Umgang mit einem Impressum Generator. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich Datenschutz.